Kosten
Ein lohnendes Investment in Ihre Gesundheit.
Behandlungskosten und Kostenerstattung
Behandlungsvertrag
Der Heilpraktiker arbeitet eigenverantwortlich und zählt zu den freien Berufen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen. Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.
Gebührenverzeichnis GeBüH
Es gelten die Sätze des Gebührenverzeichnisses GeBüH (8691) Euroausgabe 2002 für Heilpraktiker.
Privatkassen, Beihilfe und Zusatzversicherung
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtige Patienten haben in der Regel einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des GeBüH beschränkt. Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich ausfallen.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung ob und in welcher Höhe Behandlungskosten übernommen werden!
Selbstzahler
Gesetzlich Krankenversicherte haben leider keinen Erstattungsanspruch der Behandlungskosten beim Heilpraktiker.
Sie können aber gerne als Selbstzahler zu mir kommen.
Auch hier gelten die Sätze der GeBüH.
Bezahlung
Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Sie erhalten eine Rechnung per Post und die Rechnung muss per Überweisung beglichen werden.
Terminabsage
Falls vereinbarte Behandlungstermine nicht wahrgenommen werden können, bitte ich Sie, diese spätestens 24 Stunden vorher abzusagen (0251326950).
Bei Nicht- oder kurzfristiger Absage muss ich leider ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 Euro berechnen, da Ihr reservierter Termin so kurzfristig nicht wieder belegt werden kann.
Ausnahmefälle können Krankheit oder andere nicht planbare und wichtige Gründe sein.
Wenn Sie Fragen zu meinen Behandlungsmethoden, zu Diagnosen, zum Ablauf der Behandlung oder den Kosten haben oder Sie direkt einen Termin vereinbaren wollen, rufen Sie gerne an.