Kosten

Ein lohnendes Investment in Ihre Gesundheit.
Behandlungskosten und Kostenerstattung

Behandlungsvertrag

Der Heilpraktiker arbeitet eigenverantwortlich und zählt zu den freien Berufen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungs­verfahren haben keinen Ein­fluss auf das ver­ein­barte Heil­praktiker-Honorar. Der Honorar­anspruch des Heil­praktikers ist vom Patienten un­abhängig von jeglicher Ver­sicherungs- und/oder Beihilfe­leistung in voller Höhe zu be­gleichen. Die Ge­währung der Ver­gütung ist nicht von einem Heil­erfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heil­praktiker die Ver­pflichtung zu einer gewis­senhaften Be­handlung unter Be­achtung der Auf­klärungs- und Sorg­falts­pflicht.

Gebührenverzeichnis GeBüH

Es gelten die Sätze des Gebührenverzeichnisses GeBüH (8691) Euroausgabe 2002 für Heilpraktiker.

Privatkassen, Beihilfe und Zusatzversicherung

Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatz­versicherte und beihilfe­berechtige Patienten haben in der Regel einen Erstattungs­anspruch ihrer Behand­lungs­kosten gegenüber ihrer Ver­sicherung. Das Erstattungs­verfahren hat der Patient gegen­über seiner Versicherung eigen­verantwortlich durch­zuführen. Die Er­stat­tungen sind in der Regel auf die Sätze des GeBüH beschränkt. Die Höhe der Er­stat­tung kann je nach Ver­sicherung und Ver­trag unterschiedlich ausfallen.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungs­beginn bei Ihrer Ver­sicherung ob und in welcher Höhe Behandlungs­kosten übernommen werden!

Selbstzahler

Gesetzlich Krankenversicherte haben leider keinen Erstattungs­anspruch der Be­hand­lungs­kosten beim Heil­praktiker.
Sie können aber gerne als Selbstzahler zu mir kommen.
Auch hier gelten die Sätze der GeBüH.

Bezahlung

Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Sie erhalten eine Rechnung per Post und die Rechnung muss per Überweisung beglichen werden.

Terminabsage

Falls vereinbarte Behandlungstermine nicht wahrgenommen werden können, bitte ich Sie, diese spätestens 24 Stunden vorher abzusagen (0251326950).

Bei Nicht- oder kurzfristiger Absage muss ich leider ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 Euro berechnen, da Ihr reservierter Termin so kurzfristig nicht wieder belegt werden kann.

Ausnahmefälle können Krankheit oder andere nicht planbare und wichtige Gründe sein.

Wenn Sie Fragen zu meinen Behandlungsmethoden, zu Diagnosen, zum Ablauf der Behandlung oder den Kosten haben oder Sie direkt einen Termin vereinbaren wollen, rufen Sie gerne an.

  0251 - 326950